AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der Kilic Feintechnik GmbH

 

§ 1 Allgemeines

Es gelten ausschließlich un- sere Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen. Diesen entgegen- stehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nur dann an, soweit wir deren Gel- tung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und den Kunden zwecks Ausführung des Auftrags getroffen werden, bedürfen der schriftlichen Niederlegung oder Bestätigung, soweit hier nichts anderes bestimmt ist. 
§ 2 Angebot
(1)Die Bestellung gilt als Angebot gemäß § 145 BGB und kann von uns innerhalb von 2 Wochen angenommen werden.
(2) An Abbildungen, Zeichnun- gen, Kalkulationen und sonsti- gen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheber- rechte vor.
 

§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich  gelten unsere  Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese ist vom Kunden zu tragen
Die aufgeführten Preise ent- halten keine Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rech- nung gesondert ausgewiesen.
Grundsätzlich  ist unser Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; Die Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang bei uns.
Skontoabzug ist grundsätzlich unzulässig.
Aufrechnungsrechte ste- hen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenrechte von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Sofern der Kunde Kaufmann ist gilt zusätzlich folgendes: Wir behalten uns das Recht vor, un- sere Preise entsprechend zu än- dern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesonde- re aufgrund von Tarifabschlüs- sen, Materialpreisänderungen oder neuen Steuerabgaben ein- treten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachwei- sen.
Wechsel werden nur nach vorheriger Absprache und diesseitiger schriftlicher Bestäti- gung genommen. 

§ 4 Lieferzeit

Der Beginn der von uns ange- gebenen Lieferzeit setzt die Ab- klärung aller technisch relevanten Fragen voraus.
Die Einhaltung unserer Lie- ferverpflichtung setzt außerdem die rechtzeitige und ordnungsge- mäße Erfüllung der Verpflichtun- gen des Kunden voraus.
Die Lieferzeit beträgt 10 Arbeitstage nach Eingang der Zahlung des Kunden.
Wir dürfen den Liefertermin um bis zu 3 Wochen überschrei- ten, ohne dass wir dadurch in Verzug geraten, wobei wir uns vorbehalten nötigenfalls Teilliefe- rungen zu leisten.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf ei- ner von uns zu vertretenden vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; hier- bei ist ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzli- chen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaf- tung lediglich auf den vorherseh- baren, typischerweise eintreten- den Schaden begrenzt.
Kommt der Kunde in An- nahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwai- ger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder ei- ner zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeit- punkt, in dem sich der Kunde in einem Annahme- oder Schuld- nerverzug befindet, auf diesen über. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
 

§ 5 Gefahrenübergang & Versand

Grundsätzlich ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei Frankolieferungen.
Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung ein- decken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Warenrücksendungen dür- fen nur mit unserer Zustimmung vorgenommen werden und be- dürfen einer schriftlichen Bestä- tigung unsererseits. Sie müssen porto- und frachtfrei erfolgen. Die Eingebung einer Bearbeitungs- gebühr behalten wir uns nach Aufwand vor. 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigen- tum an der von  uns  geliefer-  ten Ware bis zur vollständigen Bezahlung, bei Hingabe von Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung und Gutschrift vor.
Sofern der Kunde Kaufmann ist gilt zusätzlich:Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Ge- schäftsverbindung mit dem Kun- den vor. Der Kunde ist berech- tigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräu- ßern; er tritt uns jedoch bereits mit Bestellung oder Auftragsan- nahme vorab alle  Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrags inklusive Mehrwertsteuer unse- rer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer  erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die  Ware  vor  oder  nach Verar-
beitung weiter veräußert wurde. Zur Einziehung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns aber, die Forderung selbst nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, steht uns das Recht zu, dass uns der Kunde bezüglich der abgetretenen Forderung de- ren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitteilt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner von der Abtretung in Kenntnis setzt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die diesbezüglichen außergerichtlichen und gerichtli chen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 

§ 7 Gewährleistung

(1) Unsere Produkte unterliegen einer Gewährleistung von 24 Monaten, beginnend mit dem Datum der Lieferung.
(2) Diese Gewährleistung erfasst die Erfüllung der Produktleistungsparameter entsprechend der als geltend vereinbarten Produktspezifikation, sowie die Abwesenheit von Fehlern in Design, Material und Verarbeitung im Rahmen der Gewährleistungszeit.
Nicht erfasst sind normaler Verschleiß, eigenmächtige Reparaturen und Produktmodifikationen, sowie jeglicher Fehl- oder Missbrauch des Produkts.
(3)Die Gewährleistungsverpflichtung beinhaltet und ist beschränkt auf Reparatur oder Austausch des Produkts bzw. von Produktkomponenten, sowie auf Rückzahlung des Preises, entsprechend dem Ergebnis unserer sorgfältigen Untersuchung.
(4) Wir haften für Verluste und Folgeschäden nur dann, wenn diese das Ergebnis vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von uns oder von unseren Mitarbeitern sind und im Einzelfall vorhersehbar waren.
(5) Wir haften vertraglich, vorvertraglich und außervertraglich auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch uns, unsere gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur dann, wenn Vorsatz, grobes Verschulden, schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und/oder schuldhafte Herbeiführung von Schäden an Leben,  Körper oder Gesundheit vorliegen.
(6) Die Verjährung dieser Schadensersatzansprüche beträgt 12 Monate nach ihrer Entstehung, es sei denn, sie resultieren aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung. Hiervon unberührt sind solche Ansprüche, nach denen gesetzlich eine längere Verjährung vorgesehen ist.“

§ 8 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des  UN-Kaufrechts.
Grundsätzlich, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.